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Schutzkonzept Coronavirus
Gestützt auf das Epidemiegesetz hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.

Der Regierungsrat hat festgelegt, dass die Schulpflegen ihre Schutzkonzepte auf der Internetseite der Gemeinde oder der Schule veröffentlichen müssen.
Die Vorgaben für die öffentlichen Schulen gelten sinngemäss auch für die Privatschulen, an denen die obligatorische Schulpflicht erfüllt werden kann.
Schutzkonzept_Schule der Kinder.pdf
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